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Anerkennung von anderweitig erworbenen Kompetenzen

Wer die Berufsprüfung als Forstwart-Vorarbeiter, Forstmaschinenführer oder Seilkraneinsatzleiter absolvieren will, muss bestimmte, vorgegebene Module besuchen. Jedes Modul wird mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen.

Es kommt immer wieder vor, dass jemand sich Wissen und Fähigkeiten auf einem anderen Weg – z. B. durch Kurse – bereits angeeignet hat. In diesem Fall muss man das Modul nicht besuchen, sondern kann sich die erworbene Kompetenz in einem Gleichwertigkeitsverfahren anerkennen lassen. Dabei belegt man, wie man die Kompetenzen des Moduls erworben hat.

Für das Gleichwertigkeitsverfahren ist seit 1.1.2014 die QSK Wald zuständig. Ein solches Verfahren kostet CHF 200.– pro Modul.

Die Details zum Gleichwertigkeitsverfahren sowie das Antragsformular sind im folgenden Merkblatt zu finden: «Merkblatt Gleichwertigkeitsverfahren»: PDF-Datei (PDF 495 KB), Word-Datei (DOCX  255 KB). 

 

 

Merkblatt und Antragsformular Gleichwertigkeitsverfahren

PDF-Datei (PDF 495 KB), Word-Datei (DOCX  255 KB)