In der Forstwirtschaft herrscht vielerorts Unklarheit betreffend Ausbildung für das Führen von Baumaschinen.
Grundsätzlich erfordert das Führen von Baumaschinen (Bagger, Radlader, Dumper und Planierraupen, etc.) eine Ausbildung. Für mitgängergeführte Baumaschinen und für Baumaschinen, die nur über ein Trittbrett zum Mitfahren verfügen, genügt eine Instruktion (VUV Art. 6).
Forstwartlernende dürfen keine Baumaschinen bedienen. Das Führen von Baumaschinen ist für unter 18-Jährige verboten. Ausgenommen sind Lernende, die gemäss Bildungsplan Baumaschinen bedienen müssen. Das ist für Forstwartlernende nicht der Fall. Es gibt im Bildungsplan keine Bildungsziele für das Führen von Baumaschinen und keine Schutzmassnahmen im Anhang 2 «Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes»
Weitere Informationen sowie eine Übersicht über Ausbildungen für Baumaschinenfüher sind auf der Website der Suva zu finden: Baumaschinen Ausbildungen & Führerschein
Beispiele von Kursen: